Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB)
werbekomplizen
Andreas Saulig
Königsbrücker Landstraße 77, 01109 Dresden
(im Folgenden „Agentur“ genannt)
Stand: 05/2026
§ 1 Geltungsbereich
Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen(AGB) gelten für alle Verträge, Angebote und Leistungen der Agentur. Sie geltenausschließlich gegenüber Unternehmern (§ 14 BGB), juristischen Personen desöffentlichen Rechts und öffentlich-rechtlichen Sondervermögen. Verträge mit Verbrauchern(§ 13 BGB) werden nicht auf Grundlage dieser AGB, sondern individuellvereinbart. Abweichende Bedingungen des Auftraggebers werden nur anerkannt,wenn die Agentur schriftlich zustimmt. Mit Vertragsschluss erkennt der Kundediese AGB in der jeweils gültigen Fassung an.
§ 2 Vertragsgegenstand
Die Agentur bietetDienstleistungen in den Bereichen Marketing, Web- und Mediendesign, Brandingund digitale Kommunikation an, insbesondere:
– Erstellung und Betreuung von Websites, Landingpages und Onlineshops
– Suchmaschinenoptimierung (SEO) und Online-Marketing
– Gestaltung von Werbemitteln, Corporate Designs und Social-Media-Inhalten
– Planung und Betreuung von Online-Werbekampagnen (z. B. Google Ads, Meta Ads)
– Beratung, Strategieentwicklung und Schulung im Bereich Marketing undSichtbarkeit.
Die Agentur ist in der konkreten Ausgestaltung und Umsetzung der beauftragtenLeistungen frei, soweit die vertraglich vereinbarten Ziele eingehalten werden.Die Agentur schuldet eine fachgerechte Leistung, jedoch keinen bestimmtenwirtschaftlichen Erfolg.
Die Agentur ist berechtigt, zur Erbringung der vereinbarten LeistungenSubunternehmer einzusetzen, die ihrerseits ebenfalls Subunternehmer einsetzendürfen. Die Agentur bleibt alleiniger Vertragspartner des Kunden.
§ 3 Vertragsschluss
Angebote der Agentur sindfreibleibend. Ein Vertrag kommt durch schriftliche oder elektronischeBestätigung (z. B. per E-Mail) oder durch Leistungsbeginn zustande.
§ 4 Mitwirkungspflichten desKunden
Der Kunde stellt alle fürdie Leistungserbringung notwendigen Informationen, Daten, Zugänge undMaterialien rechtzeitig bereit. Er gewährleistet, dass bereitgestellte Inhaltefrei von Rechten Dritter sind. Kommt der Kunde seinen Mitwirkungspflichten trotzFristsetzung nicht nach, ist die Agentur berechtigt, das Projekt zu pausierenund entstandene Zusatzaufwände zu berechnen. Verzögerungen durch fehlendeMitwirkung befreien nicht von der Zahlungspflicht.
§ 5 Preise undZahlungsbedingungen
Alle Preise verstehen sichnetto zzgl. der gesetzlichen Umsatzsteuer. Rechnungen sind innerhalb von 5Tagen nach Rechnungsdatum ohne Abzug fällig. Bei laufenden Leistungen erfolgtdie Zahlung im Voraus. Bei größeren Projekten kann die AgenturAbschlagszahlungen bis zu 70 % verlangen. Bei Zahlungsverzug behält sich dieAgentur vor, Leistungen auszusetzen und Verzugszinsen nach § 288 BGB zuberechnen.
§ 6 Vertragslaufzeit undKündigung
Projektverträge enden mitLeistungserbringung. Laufzeitverträge (z. B. Betreuung, SEO, Social Media)laufen zunächst 6 Monate und verlängern sich stillschweigend um jeweils einenMonat, sofern sie nicht mit einer Frist von 4 Wochen zum Monatsende schriftlichgekündigt werden. Das Recht zur außerordentlichen Kündigung bleibt unberührt.
Abweichend hiervon gilt:
Website-Betreuungs-, Hosting- und Datenschutzleistungen werden – sofernausdrücklich vereinbart – als Jahresleistungenmit einer Laufzeit von 12 Monatenerbracht. Die jeweilige Laufzeit, Abrechnungsform sowie eine etwaigeautomatische Verlängerung ergeben sich aus Angebot oder Rechnung. Sofern nichtsanderes vereinbart ist, verlängern sich diese Leistungen jeweils um weitere 12Monate, sofern sie nicht mit einer Frist von 4 Wochenzum Laufzeitende schriftlich gekündigt werden.
§ 7 Website-Betreuung,Hosting & Datenschutz
(1) Die Agentur bietet imRahmen gesondert beauftragter Leistungspakete eine laufende Website-Betreuungfür Websites an. Der konkrete Leistungsumfang ergibt sich aus dem jeweilsgebuchten Betreuungspaket gemäß Angebot oder Rechnung.
(2) Die Website-Betreuung dient der Sicherstellung der technischenFunktionsfähigkeit und Erreichbarkeit der Website. Je nach gebuchtem Paketumfasst sie insbesondere:
• technische Funktionskontrollen der Website
• Überprüfung nach relevanten System- oder Plattform-Updates
• Behebung technischer Fehler, soweit diese die Funktion der Website betreffen
• eine begrenzte Anzahl kleiner Änderungen pro Vertragsjahr (z. B.Textkorrekturen, Austausch einzelner Bilder, kleinere inhaltliche Anpassungen)
Der Umfang kleiner Änderungen ist auf einen geringen zeitlichen Aufwandbeschränkt. Weitergehende Leistungen gelten als gesondert zu vergütendeZusatzleistungen.
(3) Sofern vereinbart, übernimmt die Agentur das Hosting der Website desAuftraggebers. Zur Erbringung der Hosting-Leistung bedient sich die Agenturexterner technischer Dienstleister (z. B. Hosting-, Plattform- oderE-Mail-Anbieter), die als Unterauftragsverarbeiter im Sinne derDatenschutz-Grundverordnung eingesetzt werden. Ein Anspruch auf die Nutzungbestimmter technischer Systeme oder Anbieter besteht nicht. Die Agenturschuldet keine bestimmte Verfügbarkeit oder Ladezeit, sondern die fachgerechteErbringung der Hosting-Leistung.
(3a) Die Verfügbarkeit der für das Hosting eingesetzten Server liegt beimindestens 99 % im Jahresmittel. Hiervon ausgenommen sind Zeiten, in denen dieServer aufgrund nicht beeinflussbarer Ereignisse nicht erreichbar sind (höhereGewalt, Handlungen Dritter, technische Probleme außerhalb des Einflussbereichsder Agentur, planmäßige Wartungsarbeiten).
(4) Sofern vereinbart, übernimmt die Agentur die technische Einbindung undAktualisierung von Datenschutz- und Impressumsinhalten auf Basis externer Anbieter(z. B. eRecht24). Eine rechtliche Beratung oder Prüfung findet nicht statt. DieAgentur übernimmt keine Haftung für die rechtliche Richtigkeit, Vollständigkeitoder Aktualität dieser Inhalte.
(5) Nicht Bestandteil der Website-Betreuung sind grundsätzlich:
• rechtliche Beratung oder rechtliche Prüfung
• SEO-, Marketing- oder Performance-Optimierungen
• Neugestaltung von Layouts oder Seiten
• Erstellung neuer Unterseiten oder Funktionen
Sofern der Auftraggeber solche Leistungen ausdrücklich wünscht, können diesenach gesonderter Vereinbarung und Vergütung erbracht werden (rechtlicheLeistungen sind grundsätzlich ausgeschlossen).
(6) Die Website-Betreuung wird als Jahrespauschale abgerechnet. Sofern nichtanders vereinbart, beträgt die Laufzeit 12 Monate. Die Regelung zurautomatischen Verlängerung oder zum automatischen Vertragsende ergibt sich ausAngebot oder Rechnung.
(7) Wartung und technischeVerantwortung
Technische Betreuung, Fehlerbehebung, Anpassungen oder sonstige Eingriffein Websites erfolgen ausschließlich im Rahmen einer aktivenWartungsvereinbarung. Ohne bestehende Wartungsvereinbarung übernimmt dieAgentur keine Verantwortung für Funktionsfähigkeit, Sicherheit, Aktualität oderKompatibilität der Website. Eine Verpflichtung zur technischen Unterstützungaußerhalb einer Wartungsvereinbarung besteht nicht.
§ 8 Drittleistungen
Soweit nicht ausdrücklichanders vereinbart, sind Leistungen Dritter (z. B. Domains, Softwarelizenzen,Plugins, Stockmaterial, externe Tools) keine eigenen Leistungen der Agentur.Diese Leistungen unterliegen den Geschäftsbedingungen der jeweiligen Anbieter. Soferndie Agentur solche Drittleistungen auf Wunsch des Kunden organisiert oderweiterberechnet, erfolgt dies im Namen und auf Rechnung des Kunden. Hosting-und E-Mail-Leistungen sind hiervon ausdrücklich ausgenommen und werden – sofernvereinbart – als eigene Leistungen der Agentur erbracht. ZurLeistungserbringung eingesetzte technische Dienstleister gelten alsUnterauftragsverarbeiter.
§ 9 Eigentumsvorbehalt
Bis zur vollständigenZahlung bleiben alle gelieferten oder erstellten Materialien Eigentum derAgentur.
§ 10 Nutzungsrechte
Mit vollständiger Zahlungüberträgt die Agentur dem Kunden die für die vereinbarte Nutzungerforderlichen, einfachen Nutzungsrechte. Diese gelten – sofern nicht andersvereinbart – räumlich auf Deutschland und zeitlich für die Einsatzdauer desjeweiligen Werbemittels. Vor vollständiger Zahlung verbleiben alle Rechte beider Agentur. Eine Weitergabe an Dritte oder Bearbeitung ist nur mit Zustimmungder Agentur erlaubt. Die Agentur ist berechtigt, ihre Arbeitsergebnisse zuReferenzzwecken auf ihrer Website oder in Präsentationen zu zeigen, sofern keineanderslautende Vereinbarung besteht.
§ 11 Impressum undReferenzen
Die Agentur darf auferstellten Produkten (z. B. Websites, Grafiken) in angemessener Weise auf ihreUrheberschaft hinweisen. Der Kunde kann dem schriftlich widersprechen, wenn erein berechtigtes Interesse darlegt. Der Kunde erklärt sich einverstanden, dassdie Agentur erbrachte Arbeiten (ganz oder teilweise) zu Referenzzweckenöffentlich zeigen darf.
§ 12 Media-Planung
Bei der Beauftragung von Mediaplanung oder Anzeigenschaltungen handelt dieAgentur nach bestem Wissen auf Basis verfügbarer Marktdaten. Ein bestimmterwerblicher Erfolg kann nicht garantiert werden.
§ 13 Abnahme
Nach Bereitstellung derLeistung durch die Agentur ist der Kunde verpflichtet, diese unverzüglich,spätestens innerhalb von 4 Tagen, zu prüfen. Erfolgt innerhalb dieser Fristkeine schriftliche Mängelrüge oder nutzt der Kunde die Leistung produktiv, giltdie Abnahme als erfolgt. Mit der Abnahme übernimmt der Kunde die Verantwortungfür Pflege, Nutzung und rechtliche Konformität der Leistung, insbesonderehinsichtlich Impressum, Datenschutz und Inhalt. Nachträgliche Änderungen oderErgänzungen nach erfolgter Abnahme gelten als neue, gesondert zu vergütendeLeistungen. Geringfügige Abweichungen, die die Funktion oder den Zweck derLeistung nicht wesentlich beeinträchtigen, berechtigen nicht zur Verweigerungder Abnahme.
§ 14 Rechte und Pflichtenbei Mängeln
Der Kunde ist verpflichtet,gelieferte Arbeiten unverzüglich nach Erhalt zu prüfen und erkennbare Mängelsofort schriftlich zu rügen. Geringfügige Abweichungen in Farbe, Form oderQualität stellen keinen Mangel dar. Bei berechtigten Mängeln leistet die AgenturNacherfüllung; schlägt diese fehl, kann der Kunde Minderung oder Rücktrittverlangen. Ansprüche wegen Mängeln verjähren nach 12 Monaten ab Abnahme.
§ 15 Änderungswünsche
NachträglicheÄnderungswünsche, die über die vereinbarten Korrekturen hinausgehen, werdengesondert vergütet. Die Agentur ist berechtigt, jede Änderung außerhalb desursprünglichen Leistungsumfangs als neuen Auftrag zu behandeln.
§ 16 Haftung
Die Agentur haftetunbeschränkt bei Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit. Bei einfacherFahrlässigkeit haftet sie nur bei Verletzung wesentlicher Vertragspflichten(Kardinalpflichten), beschränkt auf den typischen, vorhersehbaren Schaden. DieHaftung für mittelbare Schäden, Datenverluste oder entgangenen Gewinn istausgeschlossen. Die Agentur haftet nicht für Fehler oder Ausfälle vonDrittsoftware, Hostingdiensten oder vom Kunden bereitgestellten Inhalten. EineHaftung für Rechtsverstöße durch Inhalte, Datenschutz oder Lizenzen des Kundenist ausgeschlossen. Eine Haftung für Unterbrechungen, Einschränkungen oderAusfälle im Rahmen von Wartungs-, Betreuungs- oder Hosting-Leistungen istausgeschlossen, soweit diese nicht auf vorsätzlichem oder grob fahrlässigemVerhalten der Agentur beruhen.
§ 17 Stornierung undRücktritt
Tritt der Kunde nachVertragsabschluss, aber vor Leistungsbeginn zurück, kann die Agentur 30 % derAuftragssumme als pauschalen Schadensersatz verlangen. Nach Beginn der Leistungbeträgt dieser Satz 50 %. Bereits erbrachte Leistungen werden vollständigberechnet. Der Nachweis eines geringeren Schadens bleibt dem Kundenvorbehalten.
§ 18 Aufrechnung undZurückbehaltungsrecht
Eine Aufrechnung gegenForderungen der Agentur ist nur mit unbestrittenen oder rechtskräftigfestgestellten Gegenansprüchen zulässig. Ein Zurückbehaltungsrecht besteht nurwegen Ansprüchen aus demselben Vertragsverhältnis.
§ 19 Lieferung,Lieferfristen und Gefahrübergang
Angegebene Liefer- undLeistungsfristen sind unverbindliche Richtwerte, sofern nicht ausdrücklich einverbindlicher Termin schriftlich vereinbart wurde. Die Frist beginnt erst, wennalle erforderlichen Unterlagen, Freigaben, Informationen und – soweit vereinbart– Zahlungen des Kunden vollständig vorliegen. Die Agentur informiert denKunden, sobald die beauftragte Leistung bereitgestellt oder zur Auslieferungfreigegeben ist; damit gilt die Lieferverpflichtung als erfüllt. Verzögert sichdie Leistung aufgrund unvorhersehbarer Ereignisse außerhalb desEinflussbereichs der Agentur, insbesondere durch technische Ausfälle, höhereGewalt oder Lieferprobleme Dritter, verlängert sich die Lieferfrist angemessen.Beginn und Ende solcher Hindernisse werden dem Kunden mitgeteilt. Gerät dieAgentur aus von ihr zu vertretenden Gründen in Verzug, kann der Kunde nachangemessener Nachfrist vom Vertrag zurücktreten. Schadensersatzansprüchebestehen nur im Rahmen von § 16 dieser AGB. Kommt der Kunde mit der Annahme derLeistung in Verzug oder erfüllt Mitwirkungspflichten nicht rechtzeitig, ist dieAgentur berechtigt, den dadurch entstandenen Aufwand zu berechnen und Fristenentsprechend zu verschieben. Die Gefahr des Untergangs oder der Beschädigungvon übermittelten Dateien oder Materialien geht mit Bereitstellung oder Versandauf den Kunden über, unabhängig vom Übertragungsweg.
§ 20 Geheimhaltung undDatenschutz
Die Agentur verpflichtetsich, alle im Rahmen der Zusammenarbeit bekannt gewordenen vertraulichenInformationen streng vertraulich zu behandeln. Die Verarbeitungpersonenbezogener Daten erfolgt ausschließlich gemäß DSGVO und BDSG. Soweiterforderlich, wird ein Auftragsverarbeitungsvertrag (AVV) geschlossen. Soweitdie Agentur im Rahmen von Hosting- oder E-Mail-Leistungen personenbezogeneDaten im Auftrag des Kunden verarbeitet, erfolgt dies ausschließlich aufGrundlage eines gesonderten Auftragsverarbeitungsvertrags (AVV) gemäß Art. 28DSGVO.
§21 Vertragswidrige Nutzung
(1) Auf gehostetemSpeicherplatz dürfen keine Inhalte gespeichert werden, die rechtswidrig sind(insbesondere beleidigend, extremistisch, gewaltverherrlichend,volksverhetzend, jugendgefährdend oder pornografisch), gegen Rechte Dritterverstoßen (z. B. Marken-, Urheberrecht) oder Schadcode enthalten.
(2) Erlangt die Agentur Kenntnis von potenziell unzulässigen Inhalten, prüftsie diese kursorisch. Sollte ein unzulässiger Inhalt nicht ausgeschlossenwerden können, kann die Agentur den Inhalt vorläufig sperren oder andere angemesseneMaßnahmen bis hin zur Löschung treffen. Der Kunde wird zur Stellungnahmeaufgefordert und erhält dafür eine angemessene Frist.
(3) Nach Eingang der Stellungnahme oder Ablauf der Frist entscheidet dieAgentur unter Abwägung von Schwere des Verstoßes, Gesamtverhalten, Verschuldenund Auswirkungen über die endgültige Maßnahme: Verwarnung, dauerhafte Sperrungoder Löschung des Inhalts, Sperrung des Kundenzugangs, Kündigung des Vertragsoder Anzeige bei Behörden bei strafrechtlich relevanten Sachverhalten.
(4) Die Agentur prüft gespeicherte Inhalte nicht proaktiv, wird aber tätig,sobald sie Kenntnis von rechtswidrigen Inhalten erlangt.
(5) Während einer Zugangs-Sperrung bleibt die Zahlungspflicht des Kundenbestehen. Eine Freigabe erfolgt erst, wenn der Verstoß dauerhaft beseitigtwurde oder eine strafbewehrte Unterlassungserklärung vorliegt.
§ 22 Erfüllungsort undGerichtsstand
Erfüllungsort undGerichtsstand ist Dresden, sofern der Kunde Kaufmann oder juristische Persondes öffentlichen Rechts ist. Es gilt ausschließlich deutsches Recht.UN-Kaufrecht findet keine Anwendung.
§ 23 Einsatz von KünstlicherIntelligenz (KI)
Erfüllungsort undGerichtsstand ist Dresden, sofern der Kunde Kaufmann oder juristische Persondes öffentlichen Rechts ist. Es gilt ausschließlich deutsches Recht.UN-Kaufrecht findet keine Anwendung.
§ 24 Schlussbestimmungen
Vertragsspracheist Deutsch. Änderungen undErgänzungen bedürfen der Schriftform. E-Mails gelten als zugestellt, sobald sievom Server des Empfängers angenommen wurden. Sollte eine Bestimmung dieser AGBunwirksam sein, bleibt die Wirksamkeit der übrigen unberührt. Die unwirksameBestimmung wird durch eine ersetzt, die dem wirtschaftlichen Zweck am nächstenkommt. Unterlässtes die Agentur, bei einem Verstoß des Kunden gegen dieseAGB seine Rechte geltend zu machen, bedeutet dies keinen Verzicht auf dieseRechte für die Zukunft. Die Agenturbehält sich vor, diese AGB zu ändern. Änderungen werden dem Kunden mindestens30 Tage vor Inkrafttreten mitgeteilt. Widerspricht der Kunde innerhalb dieserFrist, kann die Agentur das Vertragsverhältnis zum Ende derlaufenden Vertragsperiode kündigen. Erfolgt kein Widerspruch, gelten die neuenBedingungen als angenommen. In der Mitteilung wird ausdrücklich auf das Widerspruchsrechthingewiesen.