AGB Agentur
Für Agenturleistungen
Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB)
werbekomplizen
Andreas Saulig
Königsbrücker Landstraße 77, 01109 Dresden
(im Folgenden „Agentur“ genannt)
Stand: 08/2026
§ 1 Geltungsbereich
Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) gelten für alle Verträge, Angebote und Leistungen der Agentur. Sie gelten ausschließlich gegenüber Unternehmern (§ 14 BGB), juristischen Personen des öffentlichen Rechts und öffentlich-rechtlichen Sondervermögen. Verträge mit Verbrauchern (§ 13 BGB) werden nicht auf Grundlage dieser AGB, sondern individuell vereinbart. Abweichende Bedingungen des Auftraggebers werden nur anerkannt, wenn die Agentur schriftlich zustimmt. Mit Vertragsschluss erkennt der Kunde diese AGB in der jeweils gültigen Fassung an.
§ 2 Vertragsgegenstand
Die Agentur bietet Dienstleistungen in den Bereichen Marketing, Web- und Mediendesign, Branding und digitale Kommunikation an, insbesondere:
– Erstellung und Betreuung von Websites, Landingpages und Onlineshops
– Suchmaschinenoptimierung (SEO) und Online-Marketing
– Gestaltung von Werbemitteln, Corporate Designs und Social-Media-Inhalten
– Planung und Betreuung von Online-Werbekampagnen (z. B. Google Ads, Meta Ads)
– Beratung, Strategieentwicklung und Schulung im Bereich Marketing und Sichtbarkeit.
Die Agentur ist in der konkreten Ausgestaltung und Umsetzung der beauftragten Leistungen frei, soweit die vertraglich vereinbarten Ziele eingehalten werden. Die Agentur schuldet eine fachgerechte Leistung, jedoch keinen bestimmten wirtschaftlichen Erfolg. Die Agentur ist berechtigt, zur Erbringung der vereinbarten Leistungen Subunternehmer einzusetzen, die ihrerseits ebenfalls Subunternehmer einsetzen dürfen. Die Agentur bleibt alleiniger Vertragspartner des Kunden.
§ 3 Vertragsschluss
Angebote der Agentur sind freibleibend. Ein Vertrag kommt durch schriftliche oder elektronische Bestätigung (z. B. per E-Mail) oder durch Leistungsbeginn zustande. Ist eine Anzahlung vereinbart, gilt der Auftrag erst als verbindlich bestätigt, wenn diese vollständig bei der Agentur eingegangen ist. Bis dahin besteht keine Leistungspflicht der Agentur.
§ 4 Mitwirkungspflichten des Kunden
Der Kunde stellt alle für die Leistungserbringung notwendigen Informationen, Daten, Zugänge und Materialien rechtzeitig bereit. Er gewährleistet, dass bereitgestellte Inhalte frei von Rechten Dritter sind. Kommt der Kunde seinen Mitwirkungspflichten trotz Fristsetzung nicht nach, ist die Agentur berechtigt, das Projekt zu pausieren und entstandene Zusatzaufwände zu berechnen. Verzögerungen durch fehlende Mitwirkung befreien nicht von der Zahlungspflicht. Verzögert der Kunde ein Projekt durch fehlende Mitwirkung oder Freigaben um mehr als 4 Wochen, kann die Agentur die bis dahin erbrachten Leistungen abrechnen und den Auftrag als beendet behandeln. Projektpausen auf Kundenwunsch bedürfen einer gesonderten Vereinbarung; bereits erbrachte Leistungen werden unabhängig davon fällig.
§ 5 Preise und Zahlungsbedingungen
Alle Preise verstehen sich netto zzgl. der gesetzlichen Umsatzsteuer. Rechnungen sind innerhalb von 5 Tagen nach Rechnungsdatum ohne Abzug fällig. Bei laufenden Leistungen erfolgt die Zahlung im Voraus. Bei Aufträgen ab einem Nettowert von 500 € erfolgt die Zahlung in Abschlägen: 50 % bei Auftragsbestätigung (Anzahlung), 25 % nach Vorlage eines ersten Entwurfs/Zwischenstands, 25 % bei Abnahme bzw. Bereitstellung. Digitale Kampagnen (z. B. laufende Anzeigenbetreuung) werden monatlich im Voraus abgerechnet. Werbebudgets und Mediakosten (z. B. Google Ads, Meta Ads) sind vollständig im Voraus zu bezahlen; die Schaltung erfolgt erst nach Zahlungseingang. Bei Zahlungsverzug behält sich die Agentur vor, Leistungen auszusetzen und Verzugszinsen nach § 288 BGB zu berechnen.
§ 6 Vertragslaufzeit und Kündigung
Projektverträge enden mit Leistungserbringung. Laufzeitverträge (z. B. Betreuung, SEO, Social Media) laufen zunächst 6 Monate und verlängern sich stillschweigend um jeweils einen Monat, sofern sie nicht mit einer Frist von 4 Wochen zum Monatsende schriftlich gekündigt werden. Das Recht zur außerordentlichen Kündigung bleibt unberührt. Die Agentur ist berechtigt, das Vertragsverhältnis außerordentlich und fristlos zu kündigen, wenn der Kunde mit einer fälligen Zahlung länger als 14 Tage in Verzug ist und trotz Mahnung nicht zahlt.
Abweichend hiervon gilt: Website-Betreuungs-, Hosting- und Datenschutzleistungen werden – sofern ausdrücklich vereinbart – als Jahresleistungen mit einer Laufzeit von 12 Monaten erbracht. Die jeweilige Laufzeit, Abrechnungsform sowie eine etwaige automatische Verlängerung ergeben sich aus Angebot oder Rechnung. Sofern nichts anderes vereinbart ist, verlängern sich diese Leistungen jeweils um weitere 12 Monate, sofern sie nicht mit einer Frist von 4 Wochen zum Laufzeitende schriftlich gekündigt werden.
§ 7 Website-Betreuung, Hosting & Datenschutz
(1) Die Agentur bietet im Rahmen gesondert beauftragter Leistungspakete eine laufende Website-Betreuung für Websites an. Der konkrete Leistungsumfang ergibt sich aus dem jeweils gebuchten Betreuungspaket gemäß Angebot oder Rechnung.
(2) Die Website-Betreuung dient der Sicherstellung der technischen Funktionsfähigkeit und Erreichbarkeit der Website. Je nach gebuchtem Paket umfasst sie insbesondere: technische Funktionskontrollen der Website; Überprufung nach relevanten System- oder Plattform-Updates; Behebung technischer Fehler, soweit diese die Funktion der Website betreffen; eine begrenzte Anzahl kleiner Änderungen pro Vertragsjahr (z. B. Textkorrekturen, Austausch einzelner Bilder, kleinere inhaltliche Anpassungen). Der Umfang kleiner Änderungen ist auf einen geringen zeitlichen Aufwand beschränkt. Weitergehende Leistungen gelten als gesondert zu vergütende Zusatzleistungen.
(3) Sofern vereinbart, übernimmt die Agentur das Hosting der Website des Auftraggebers. Zur Erbringung der Hosting-Leistung bedient sich die Agentur externer technischer Dienstleister (z. B. Hosting-, Plattform- oder E-Mail-Anbieter), die als Unterauftragsverarbeiter im Sinne der Datenschutz-Grundverordnung eingesetzt werden. Ein Anspruch auf die Nutzung bestimmter technischer Systeme oder Anbieter besteht nicht. Die Agentur schuldet keine bestimmte Verfügbarkeit oder Ladezeit, sondern die fachgerechte Erbringung der Hosting-Leistung.
(3a) Die Verfügbarkeit der für das Hosting eingesetzten Server liegt bei mindestens 99 % im Jahresmittel. Hiervon ausgenommen sind Zeiten, in denen die Server aufgrund nicht beeinflussbarer Ereignisse nicht erreichbar sind (höhere Gewalt, Handlungen Dritter, technische Probleme außerhalb des Einflussbereichs der Agentur, planmäßige Wartungsarbeiten).
(4) Sofern vereinbart, übernimmt die Agentur die technische Einbindung und Aktualisierung von Datenschutz- und Impressumsinhalten auf Basis externer Anbieter (z. B. eRecht24). Eine rechtliche Beratung oder Prüfung findet nicht statt. Die Agentur übernimmt keine Haftung für die rechtliche Richtigkeit, Vollständigkeit oder Aktualität dieser Inhalte.
(5) Nicht Bestandteil der Website-Betreuung sind grundsätzlich: rechtliche Beratung oder rechtliche Prüfung; SEO-, Marketing- oder Performance-Optimierungen; Neugestaltung von Layouts oder Seiten; Erstellung neuer Unterseiten oder Funktionen. Sofern der Auftraggeber solche Leistungen ausdrücklich wünscht, können diese nach gesonderter Vereinbarung und Vergütung erbracht werden (rechtliche Leistungen sind grundsätzlich ausgeschlossen).
(6) Die Website-Betreuung wird als Jahrespauschale abgerechnet. Sofern nicht anders vereinbart, beträgt die Laufzeit 12 Monate. Die Regelung zur automatischen Verlängerung oder zum automatischen Vertragsende ergibt sich aus Angebot oder Rechnung.
(7) Wartung und technische Verantwortung: Technische Betreuung, Fehlerbehebung, Anpassungen oder sonstige Eingriffe in Websites erfolgen ausschließlich im Rahmen einer aktiven Wartungsvereinbarung. Ohne bestehende Wartungsvereinbarung übernimmt die Agentur keine Verantwortung für Funktionsfähigkeit, Sicherheit, Aktualität oder Kompatibilität der Website. Eine Verpflichtung zur technischen Unterstützung außerhalb einer Wartungsvereinbarung besteht nicht.
§ 8 Drittleistungen
Soweit nicht ausdrücklich anders vereinbart, sind Leistungen Dritter (z. B. Domains, Softwarelizenzen, Plugins, Stockmaterial, externe Tools) keine eigenen Leistungen der Agentur. Diese Leistungen unterliegen den Geschäftsbedingungen der jeweiligen Anbieter. Sofern die Agentur solche Drittleistungen auf Wunsch des Kunden organisiert oder weiterberechnet, erfolgt dies im Namen und auf Rechnung des Kunden. Hosting- und E-Mail-Leistungen sind hiervon ausdrücklich ausgenommen und werden – sofern vereinbart – als eigene Leistungen der Agentur erbracht. Zur Leistungserbringung eingesetzte technische Dienstleister gelten als Unterauftragsverarbeiter.
§ 9 Eigentumsvorbehalt
Bis zur vollständigen Zahlung bleiben alle gelieferten oder erstellten Materialien Eigentum der Agentur.
§ 10 Nutzungsrechte
Mit vollständiger Zahlung überträgt die Agentur dem Kunden die für die vereinbarte Nutzung erforderlichen, einfachen Nutzungsrechte. Diese gelten – sofern nicht anders vereinbart – räumlich auf Deutschland und zeitlich für die Einsatzdauer des jeweiligen Werbemittels. Vor vollständiger Zahlung verbleiben alle Rechte bei der Agentur. Eine Weitergabe an Dritte oder Bearbeitung ist nur mit Zustimmung der Agentur erlaubt. Die Agentur ist berechtigt, ihre Arbeitsergebnisse zu Referenzzwecken auf ihrer Website oder in Präsentationen zu zeigen, sofern keine anderslautende Vereinbarung besteht. Eine Nutzung, Veröffentlichung oder Live-Schaltung von Leistungen vor erfolgter Abnahme und vollständiger Zahlung ist nicht gestattet. Nutzt der Kunde Leistungen dennoch vorab, gilt die Abnahme als erfolgt und die vereinbarte Vergütung wird sofort in voller Höhe fällig.
§ 11 Impressum und Referenzen
Die Agentur darf auf erstellten Produkten (z. B. Websites, Grafiken) in angemessener Weise auf ihre Urheberschaft hinweisen. Der Kunde kann dem schriftlich widersprechen, wenn er ein berechtigtes Interesse darlegt. Der Kunde erklärt sich einverstanden, dass die Agentur erbrachte Arbeiten (ganz oder teilweise) zu Referenzzwecken öffentlich zeigen darf.
§ 12 Media-Planung
Bei der Beauftragung von Mediaplanung oder Anzeigenschaltungen handelt die Agentur nach bestem Wissen auf Basis verfügbarer Marktdaten. Ein bestimmter werblicher Erfolg kann nicht garantiert werden.
§ 13 Abnahme
Nach Bereitstellung der Leistung durch die Agentur ist der Kunde verpflichtet, diese unverzüglich, spätestens innerhalb von 4 Tagen, zu prüfen. Erfolgt innerhalb dieser Frist keine schriftliche Mängelrüge oder nutzt der Kunde die Leistung produktiv, gilt die Abnahme als erfolgt. Mit der Abnahme übernimmt der Kunde die Verantwortung für Pflege, Nutzung und rechtliche Konformität der Leistung, insbesondere hinsichtlich Impressum, Datenschutz und Inhalt. Nachträgliche Änderungen oder Ergänzungen nach erfolgter Abnahme gelten als neue, gesondert zu vergütende Leistungen. Geringfügige Abweichungen, die die Funktion oder den Zweck der Leistung nicht wesentlich beeinträchtigen, berechtigen nicht zur Verweigerung der Abnahme.
§ 14 Rechte und Pflichten bei Mängeln
Der Kunde ist verpflichtet, gelieferte Arbeiten unverzüglich nach Erhalt zu prüfen und erkennbare Mängel sofort schriftlich zu rügen. Geringfügige Abweichungen in Farbe, Form oder Qualität stellen keinen Mangel dar. Bei berechtigten Mängeln leistet die Agentur Nacherfüllung; schlägt diese fehl, kann der Kunde Minderung oder Rücktritt verlangen. Ansprüche wegen Mängeln verjähren nach 12 Monaten ab Abnahme.
§ 15 Änderungswünsche
Nachträgliche Änderungswünsche, die über die vereinbarten Korrekturen hinausgehen, werden gesondert vergütet. Die Agentur ist berechtigt, jede Änderung außerhalb des ursprünglichen Leistungsumfangs als neuen Auftrag zu behandeln.
§ 16 Haftung
Die Agentur haftet unbeschränkt bei Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit. Bei einfacher Fahrlässigkeit haftet sie nur bei Verletzung wesentlicher Vertragspflichten (Kardinalpflichten), beschränkt auf den typischen, vorhersehbaren Schaden. Die Haftung für mittelbare Schäden, Datenverluste oder entgangenen Gewinn ist ausgeschlossen. Die Agentur haftet nicht für Fehler oder Ausfälle von Drittsoftware, Hostingdiensten oder vom Kunden bereitgestellten Inhalten. Eine Haftung für Rechtsverstöße durch Inhalte, Datenschutz oder Lizenzen des Kunden ist ausgeschlossen. Eine Haftung für Unterbrechungen, Einschränkungen oder Ausfälle im Rahmen von Wartungs-, Betreuungs- oder Hosting-Leistungen ist ausgeschlossen, soweit diese nicht auf vorsätzlichem oder grob fahrlässigem Verhalten der Agentur beruhen.
§ 17 Stornierung und Rücktritt
Tritt der Kunde nach Vertragsabschluss, aber vor Leistungsbeginn zurück, kann die Agentur 30 % der Auftragssumme als pauschalen Schadensersatz verlangen. Nach Beginn der Leistung beträgt dieser Satz 50 %. Bereits erbrachte Leistungen werden vollständig berechnet. Der Nachweis eines geringeren Schadens bleibt dem Kunden vorbehalten.
§ 18 Aufrechnung und Zurückbehaltungsrecht
Eine Aufrechnung gegen Forderungen der Agentur ist nur mit unbestrittenen oder rechtskräftig festgestellten Gegenansprüchen zulässig. Ein Zurückbehaltungsrecht besteht nur wegen Ansprüchen aus demselben Vertragsverhältnis.
§ 19 Lieferung, Lieferfristen und Gefahrübergang
Angegebene Liefer- und Leistungsfristen sind unverbindliche Richtwerte, sofern nicht ausdrücklich ein verbindlicher Termin schriftlich vereinbart wurde. Die Frist beginnt erst, wenn alle erforderlichen Unterlagen, Freigaben, Informationen und – soweit vereinbart – Zahlungen des Kunden vollständig vorliegen. Die Agentur informiert den Kunden, sobald die beauftragte Leistung bereitgestellt oder zur Auslieferung freigegeben ist; damit gilt die Lieferverpflichtung als erfüllt. Verzögert sich die Leistung aufgrund unvorhersehbarer Ereignisse außerhalb des Einflussbereichs der Agentur, insbesondere durch technische Ausfälle, höhere Gewalt oder Lieferprobleme Dritter, verlängert sich die Lieferfrist angemessen. Beginn und Ende solcher Hindernisse werden dem Kunden mitgeteilt. Gerät die Agentur aus von ihr zu vertretenden Gründen in Verzug, kann der Kunde nach angemessener Nachfrist vom Vertrag zurücktreten. Schadensersatzansprüche bestehen nur im Rahmen von § 16 dieser AGB. Kommt der Kunde mit der Annahme der Leistung in Verzug oder erfüllt Mitwirkungspflichten nicht rechtzeitig, ist die Agentur berechtigt, den dadurch entstandenen Aufwand zu berechnen und Fristen entsprechend zu verschieben. Die Gefahr des Untergangs oder der Beschädigung von übermittelten Dateien oder Materialien geht mit Bereitstellung oder Versand auf den Kunden über, unabhängig vom Übertragungsweg.
§ 20 Geheimhaltung und Datenschutz
Die Agentur verpflichtet sich, alle im Rahmen der Zusammenarbeit bekannt gewordenen vertraulichen Informationen streng vertraulich zu behandeln. Die Verarbeitung personenbezogener Daten erfolgt ausschließlich gemäß DSGVO und BDSG. Soweit erforderlich, wird ein Auftragsverarbeitungsvertrag (AVV) geschlossen. Soweit die Agentur im Rahmen von Hosting- oder E-Mail-Leistungen personenbezogene Daten im Auftrag des Kunden verarbeitet, erfolgt dies ausschließlich auf Grundlage eines gesonderten Auftragsverarbeitungsvertrags (AVV) gemäß Art. 28 DSGVO.
§ 21 Vertragswidrige Nutzung
(1) Auf gehostetem Speicherplatz dürfen keine Inhalte gespeichert werden, die rechtswidrig sind (insbesondere beleidigend, extremistisch, gewaltverherrlichend, volksverhetzend, jugendgefährdend oder pornografisch), gegen Rechte Dritter verstoßen (z. B. Marken-, Urheberrecht) oder Schadcode enthalten.
(2) Erlangt die Agentur Kenntnis von potenziell unzulässigen Inhalten, prüft sie diese kursorisch. Sollte ein unzulässiger Inhalt nicht ausgeschlossen werden können, kann die Agentur den Inhalt vorläufig sperren oder andere angemessene Maßnahmen bis hin zur Löschung treffen. Der Kunde wird zur Stellungnahme aufgefordert und erhält dafür eine angemessene Frist.
(3) Nach Eingang der Stellungnahme oder Ablauf der Frist entscheidet die Agentur unter Abwägung von Schwere des Verstoßes, Gesamtverhalten, Verschulden und Auswirkungen über die endgültige Maßnahme: Verwarnung, dauerhafte Sperrung oder Löschung des Inhalts, Sperrung des Kundenzugangs, Kündigung des Vertrags oder Anzeige bei Behörden bei strafrechtlich relevanten Sachverhalten.
(4) Die Agentur prüft gespeicherte Inhalte nicht proaktiv, wird aber tätig, sobald sie Kenntnis von rechtswidrigen Inhalten erlangt.
(5) Während einer Zugangs-Sperrung bleibt die Zahlungspflicht des Kunden bestehen. Eine Freigabe erfolgt erst, wenn der Verstoß dauerhaft beseitigt wurde oder eine strafbewehrte Unterlassungserklärung vorliegt.
§ 22 Erfüllungsort und Gerichtsstand
Erfüllungsort und Gerichtsstand ist Dresden, sofern der Kunde Kaufmann oder juristische Person des öffentlichen Rechts ist. Es gilt ausschließlich deutsches Recht. UN-Kaufrecht findet keine Anwendung.
§ 23 Einsatz von Künstlicher Intelligenz (KI)
(1) Der Auftragnehmer ist berechtigt, im Rahmen der Leistungserbringung Technologien der Künstlichen Intelligenz (KI-Tools) zur Erstellung von Inhalten (z. B. Text, Bild, Ton oder Video) einzusetzen. Sofern nicht anders vereinbart, werden alle von einer KI generierten Inhalte nach deren Erstellung von einer natürlichen Person geprüft und bei Bedarf angepasst. Der Einsatz von KI-Tools erfolgt nicht, sofern für den Auftragnehmer ersichtlich ist, dass deren Einsatz berechtigten Interessen des Kunden zuwiderläuft. Will der Kunde, dass KI-Technologien für bestimmte Projekte oder Teile davon nicht eingesetzt werden, so hat er dies dem Auftragnehmer in Textform eigenständig mitzuteilen.
(2) Der Auftragnehmer sichert zu, dass Inhalte, die ganz oder teilweise mit KI erstellt wurden, nicht die Rechte von Dritten verletzen. Sofern an Inhalten, die ganz oder teilweise mit Hilfe von KI erstellt wurden, ausschließliche Nutzungsrechte übertragen werden sollen, wird der Auftragnehmer dafür Sorge tragen, dass eine solche Nutzungsrechteübertragung möglich ist (z. B. indem die KI-generierten Werke so abgewandelt werden, dass Schöpfungshöhe und damit Urheberrechtschutz erreicht wird).
(3) Eine separate Kennzeichnung von KI-generierten Inhalten ist nur geschuldet, wenn und soweit die Kennzeichnung des Inhaltes gesetzlich vorgeschrieben ist oder sofern bereits zum Zeitpunkt der Leistungserbringung absehbar ist, dass eine Kennzeichnungspflicht in absehbarer Zeit gesetzlich vorgeschrieben sein wird (z. B. aufgrund von Regelungen in der KI-Verordnung). Gleiches gilt für Mitteilungen darüber, dass bestimmte Arbeitsergebnisse unter Zuhilfenahme künstlicher Intelligenz erstellt worden.
§ 24 Schlussbestimmungen
Vertragssprache ist Deutsch. Änderungen und Ergänzungen bedürfen der Schriftform. E-Mails gelten als zugestellt, sobald sie vom Server des Empfängers angenommen wurden. Sollte eine Bestimmung dieser AGB unwirksam sein, bleibt die Wirksamkeit der übrigen unberührt. Die unwirksame Bestimmung wird durch eine ersetzt, die dem wirtschaftlichen Zweck am nächsten kommt. Unterlässt es die Agentur, bei einem Verstoß des Kunden gegen diese AGB seine Rechte geltend zu machen, bedeutet dies keinen Verzicht auf diese Rechte für die Zukunft. Die Agentur behält sich vor, diese AGB zu ändern. Änderungen werden dem Kunden mindestens 30 Tage vor Inkrafttreten mitgeteilt. Widerspricht der Kunde innerhalb dieser Frist, kann die Agentur das Vertragsverhältnis zum Ende der laufenden Vertragsperiode kündigen. Erfolgt kein Widerspruch, gelten die neuen Bedingungen als angenommen. In der Mitteilung wird ausdrücklich auf das Widerspruchsrecht hingewiesen.